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Tilgung
Bis zu 30 Jahre und mehr kann eine Finanzierung laufen, bevor Ihr Haus endgültig abbezahlt ist – eine lange Zeit. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie viel Geld monatlich für die Tilgung zur Verfügung steht. Durch eine einfache Formel lässt sich die Bausumme grob errechnen: Monatlicher Verfügungsbetrag x  12 Monate x 100 / Zinsbetrag.

Eigenheimzulage
Der Staat unterstützt den Bau eines selbst genutzten Hauses mit der Eigenheimzulage. Diese wird jährlich gezahlt, immer zum 15. März eines Jahres. Die Dauer ist begrenzt auf maximal 8 Jahre. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhält die Familie jährlich 767 Euro. Die Eigenheimzulage wird aber nur bezahlt, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten über 51.120 Euro liegen. Dazu gehört der Kaufpreis für das Bauland, Makler- und Notar kosten, sowie Baunebenkosten und die Kosten für den Architekten. Liegen diese Kosten unter 51.120 Euro wird eine Eigenheimzulage von 5% berechnet.

Öko-Zulage
Gefördert werden 2% von den Anschaffungskosten einer Energiesparanlage, zum Beispiel Solaranlage, Photovoltaik, Wärmerückgewinnung usw. Aber nur bis zu einem Betrag von 12.800 Euro, (2% von 12.800 Euro = 2.048 Euro). Verteilt auf 8 Jahre sind das 256 Euro jährlich.

KfW Wohneigentum
Das KfW – Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Mitfinanzierung für den Bau von Eigentumshäusern und Eigentumswohnungen. Die KfW finanziert die Gesamtkosten des Bauvorhabens, einschließlich der Baunebenkosten und der Außenanlagen. Die KfW finanziert aber nur bis zu 30% der Baukosten, höchstens aber 100.000 Euro.

KfW CO2 Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert auch die Nutzung erneuerbarer Energien. Finanziert werden Wärmepumpen, Solaranlagen, Photovoltaik-Anlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, geothermische Anlagen, Wärmetauscher und Wärmerückgewinnungsanlagen. Der Finanzierungsanteil beträgt 100%. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 20 Jahre. Der Darlehenszins bleibt auf 10 Jahre fest und wird dann er neu festgelegt. Der Jahresprimärenergiebedarf darf nicht überschritten werden: KfW-60 Energiesparhaus darf 60 KWh pro qm nicht überschreitet. KfW-40 Energiesparhaus darf 40 KWh pro qm nicht überschreiten. Passivhaus darf 15 KWh pro qm nicht überschreiten. Beim Darlehensvertrag erhält man für einen bestimmten Zeitraum einen festgelegten Betrag vom Darlehensgeber, entweder zur freien oder zweckgebundenen Verfügung. § 488 Abs. 1 BGB. Dafür werden Darlehenszinsen fällig. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB. Um aber nicht nur die Zinsen zu tilgen, sondern auch das Darlehen, gibt es den Tilgungssatz.

Der Zinssatz
Nach dem Zinssatz richtet sich die finanzielle Belastung der nächsten Jahre. Da das Bauen mit hohen Summen verbunden ist, zählt jeder Prozentpunkt, sogar bis zwei Stellen hinter dem Komma. Der Zinssatz lässt Verhandlungsspielräume zu. Vergleichen Sie mehrere Angebote von Banken. Gehen Sie vorbereitet in das Verhandlungsgespräch.

Der Tilgungszinssatz
Der Tilgungssatz bestimmt den Betrag, mit dem Sie das Darlehen zurückzahlen, und zwar durch monatliche oder quartalsweise fällig-werdende Raten. Man geht oft von 1% Tilgungssatz aus, er kann aber auch höher angelegt werden. Eine höhere Tilgung verkürzt die Laufzeit des Darlehens, aber erhöht die einzelnen Raten. Monatliche Belastung: Darlehenssumme x (Zinssatz +Tilgungssatz) / 1200 (100 x 12 Monate)

Nominalzins und Effektivzins
Der Nominalzins beinhaltet die reine Zinslast auf den Darlehensbetrag. Der Effektivzinssatz sind alle weiteren Kosten enthalten, die vom Kreditinstitut erhoben werden. Zum Beispiel die Bearbeitungsgebühr bei Abschluss des Kreditvertrages, meistens zwischen 1% und 2% der Kreditsumme.

Nebenkosten
Einige Kreditinstitute verlangen Kontoführungsgebühren und auch Zuschläge, wenn die Darlehenssumme nicht sofort benötigt wird, weil die Zahlungen ja entsprechend dem Baufortschritt geleistet werden. Des Weiteren werden zwischen Bereitstellung des Darlehens und Abruf des Darlehens Bereitstellungszinsen fällig, meistens um die 0,25%.

Beleihungswert
Die größte Sicherheit für die Kreditinstitute, neben dem Einkommen und dem Eigenkapital ist ihre Immobilie, d.h. Grundstück und Haus. Die Bank ermittelt einen Beleihungswert. Dieser ist nicht identisch mit den Anschaffungskosten. Die Bank geht vom ungünstigsten Fall aus, die Zwangsversteigerung. Die Bank nimmt- durch einen Sachverständigen- zunächst einen Abschlag vor, meistens 10% der Anschaffungskosten. Der Restbetrag, also 90% ist der Beleihungswert.

Beleihungsgrenze
Sie erhalten kein Darlehen in voller Höhe des Beleihungswertes, sondern nur zwischen 60% und 80% des Beleihungswertes. Möchte man eine höhere Beleihungsgrenze steigt meistens der Darlehenszinssatz. Einige Kreditinstitute bieten sogar eine 110% Finanzierung an, um die gesamten Anschaffungskosten für Grundstück und Haus zu finanzieren.