Meine Qualifikationen nach §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
1. Abgeschlossene technische Berufsausbildung
- Gesellenbrief im SHK‑Handwerk (Sanitär‑, Heizung‑ und Klimatechnik)
→ erfüllt die technische Grundqualifikation gemäß § 88 GEG
2. Einschlägige Berufserfahrung
- Praxis als SHK‑Geselle und mehrjährige Tätigkeit als technischer Objektbetreuer
→ zählt vollständig als einschlägige Berufserfahrung nach § 88 GEG
3. Gebäudeenergieberater (HWK)
- Zweijähriges Fernstudium zum Gebäude-Energieberater (HWK) bei HAF, Hamburg
- Erfolgreich absolvierte Präsenslehrgänge 1 und 2 bei ILS, Darmstadt
- Erfolgreich abgelegte Prüfung vor der Handwerkskammer, Koblenz
→ erfüllt die gesetzlich geforderte zusätzliche Fortbildung gemäß § 88 Abs. 2 GEG
→ berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude
4. Ergänzungsseminar für die Energieeffizienz‑Expertenliste
- Zusatzqualifikation am Handwerkskammer Bildungszentrum Münster
→ vertieftes Wissen zu energetischer Bilanzierung und Sanierungsplanung
→ fachlich höherwertig als die Mindestanforderung des GEG
5. Fernlehrgang Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
- Erweiterte Kenntnisse in Gebäudetechnik, Anlagenbewertung und energetischen Systemen
→ stärkt die technische Kompetenz über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus
6. Softwarekompetenz (Hottgenroth)
- Professionelle Anwendung von zertifizierter Software für Energieberater
- Energieausweise für Wohngebäude nach DIN V18599
- Heizlastberechnungen
- Hydraulische Abgleiche von Heizungsanlagen
- Sanierungsvarianten und Wirtschaftlichkeitsanalysen
→ ermöglicht normgerechte und rechtssichere Berechnungen