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Qualifikationen nach §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

1. Abgeschlossene technische Berufsausbildung
Gesellenbrief im SHK‑Handwerk (Sanitär‑, Heizung‑ und Klimatechnik)
→ erfüllt die technische Grundqualifikation gemäß § 88 GEG


2. Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachrichtung: Elektrotechnik am Hans-Böckler-Berufskolleg
→ Vertiefte Kenntnisse in elektrotechnischen Grundlagen

3. Einschlägige Berufserfahrung
SHK-Geselle, haustechnischer Objektbetreuer und Mitarbeit in einem Planungsbüro für Energieeffizienz
→ erfüllt die einschlägige Berufserfahrung nach § 88 GEG

4. Gebäudeenergieberater (HWK) gemäß §88 Abs. 2 Nr. 2 GEG
Fernstudium an der Hamburger Akademie für Fernstudien (HAF)
→ Pflichtseminar Gebe1 und Gebe2 beim Institut für Lernsysteme (ILS Darmstadt) 
→ Erfolgreich abgelegte theoretische Prüfung beim Institut für Lernsysteme (ILS Darmstadt)
→ Erfolgreich abgelegte praktische Prüfung vor der Handwerkskammer Koblenz (HwK Koblenz)
→ Vollständige Qualifikation nach § 88 Abs. 2 Nr. 2 GEG zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohn‑ und Nichtwohngebäude nach DIN 4108‑6, DIN 4701‑10 und DIN V 18599

5. Zusatzqualifikation Energieeffizienz‑Expertenliste (EEE-Liste)
Zusatzqualifikation am Handwerkskammer Bildungszentrum Münster (HBZ)
→ Erweiterte Fachqualifikation, inklusiv iSFP-Beratung (individueller Sanierungsfahrplan)

6. Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Fernlehrgang an der Hamburger Akademie für Fernstudien (HAF)
→ Vertiefte Kenntnisse in Gebäudetechnik, Anlagenbewertung und energetischen Systemen

7. Softwarekompetenz
Professionelle Fachsoftware für Energieberatung und Gebäudetechnik
→ Hottgenroth Energieberater Wohnen & Gewerbe, ETU-Planer Plus, HottCAD, Optimus

8. Rechtsgültige Ausstellungsberechtigung nach §88 Abs. 2 Nr. 2 GEG

Wohngebäude (DIN 4108‑6, DIN 4701‑10 und DIN V 18599)
→ Bedarfsausweise, → Verbrauchsausweise
→ Bestands‑, Sanierungs‑ und Erweiterungsgebäude
→ Wohnanteile in gemischt genutzten Gebäuden


Nichtwohngebäude (DIN V 18599)
→ Bedarfsausweise, → Verbrauchsausweise
→ Büro‑, Verwaltungs‑, Bildungs‑, Hotel‑, Gewerbe‑ und -Industriegebäude
→ Öffentliche und aushangpflichtige Gebäude
→ Nichtwohnanteile in gemischt genutzten Gebäuden

Neubauten (DIN V 18599)
→ Bedarfsausweise (Pflicht bei Neubauten) 
→ Neubau‑Erweiterungen und Neubau-Mischgebäude

Denkmalschutz (nicht ausweispflichtig gemäß §79 Abs.4 GEG)
→ Bedarfsausweise (freiwillig), → Verbrauchsausweise (freiwillig)
→ Wohn-, Nichtwohn- und gemischt genutzte Denkmäler