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Erstkontakt und Auftragsklärung
Der Prozess beginnt mit dem ersten Gespräch zwischen Energieberater und Gebäudeeigentümer. In diesem Austausch werden die wichtigsten Eckdaten des Gebäudes besprochen, etwa Baujahr, Nutzung, Modernisierungsstand und die Frage, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt wird. Der Eigentümer erhält einen transparenten Überblick über Ablauf, benötigte Unterlagen, Kosten und die voraussichtliche Bearbeitungszeit. Gleichzeitig wird erklärt, wie die Vor-Ort-Begehung abläuft und welche Informationen für eine korrekte energetische Bewertung notwendig sind.

Vor-Ort-Begehung und Datenerfassung
Im nächsten Schritt besucht der Energieberater das Gebäude und nimmt alle relevanten Bauteile detailliert auf. Dazu gehören Außenwände, Dach, Keller, Fenster, Türen sowie die gesamte Heizungs- und Warmwassertechnik. Maße, Schichtaufbauten, Dämmstärken und technische Daten werden sorgfältig dokumentiert. Auch der Zustand der Anlagentechnik, die Rohrdämmung und die Lüftungssituation werden bewertet. Fotos und Notizen dienen später als Grundlage für die Berechnung. Dieser Termin ist entscheidend, um das Gebäude realistisch und normgerecht nach GEG und DIN V 18599 beurteilen zu können.

Auswertung und Berechnung im Büro
Nach der Begehung beginnt die eigentliche Analysearbeit im Büro. Alle aufgenommenen Daten werden in eine zertifizierte Energieberatersoftware übertragen. Dort werden Bauteile modelliert, U‑Werte berechnet, Flächen und Volumen ermittelt und die energetischen Kennwerte des Gebäudes zusammengestellt. Anschließend werden Transmissionswärmeverluste, Lüftungswärmeverluste, Heizwärmebedarf und Primärenergiebedarf berechnet. Je nach Ausweisart fließen entweder die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre oder die rechnerischen Bedarfswerte in die Auswertung ein. Die Software erstellt daraus die Energieeffizienzklasse und die charakteristischen Kennzahlen des Gebäudes.

Plausibilitätsprüfung und Modernisierungsempfehlungen
Sind alle Berechnungen abgeschlossen, prüft der Energieberater die Ergebnisse auf Plausibilität und Vollständigkeit. Anschließend werden Modernisierungsempfehlungen formuliert, die dem Eigentümer zeigen, welche Maßnahmen energetisch sinnvoll sind und wie sich die Effizienzklasse durch gezielte Sanierungen verbessern kann. Diese Empfehlungen sind ein wichtiger Bestandteil des Energieausweises und bieten einen klaren Mehrwert für den Gebäudeeigentümer.

Ausstellung und Übergabe des Energieausweises
Zum Abschluss wird der Energieausweis formal erstellt, mit allen Pflichtangaben versehen und rechtskonform nach dem neusten Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach §88 ausgestellt. Der Eigentümer erhält den Ausweis digital oder in Papierform, zusammen mit einer verständlichen Erläuterung der wichtigsten Werte und Hinweise zur energetischen Qualität des Gebäudes. Damit ist der Prozess abgeschlossen und der Energieausweis kann für Verkauf, Vermietung oder Förderanträge genutzt werden.