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Energieausweise 

Das größte Werkzeug zur Wärmewende im Gebäudesektor ist der Energieausweis. Dieser beurteilt das gesamte Gebäude und die verbaute Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Hierbei unterscheidet man Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Durch den Energieausweis lassen sich sinnvolle und durchgerechnete Sanierungsvorschläge ableiten, die den Kunden motivieren können, diese umzusetzen. Energieausweise müssen von geprüften und zugelassenen Energieberatern erstellt werden und enthalten allgemein verständliche Informationen über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch des Gebäudes sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Berechnung der Energieausweise erfolgt mittels professioneller Software nach der neuesten DIN V18599, haben eine Gültigkeit von 10 Jahren und werden nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt. Zur Legitimierung des Energieberaters wird eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), elektronisch in den Energieausweis integriert. Der Energiebedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes auf. Dabei wird anhand von bestimmten Berechnungsmethoden der energetische Zustand des Gebäudes ermittelt. Hierbei werden Daten wie Größe, Baujahr, Art und Dicke der Wände, Fenster, Heizsysteme, und Art der Lüftung berücksichtigt. Der Energiebedarfsausweis dient in erster Linie dazu, den Energiebedarf eines Gebäudes mit einem "Referenzgebäude" zu vergleichen und Einsparpotenziale zu erkennen. Er ist bei Gebäuden Pflicht, die älter als 30 Jahre sind und verkauft oder neu vermietet werden sollen. Er wird in die Energieeffizienzklassen von A+ (geringster Energiebedarf) bis H (höchster Energiebedarf) eingeteilt. Der Energieverbrauchsausweis dagegen, zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes, der von den Bewohnern aufgebracht wird. Dabei werden die Energieabrechnungen der letzten drei Jahre berücksichtigt. Er wird ebenfalls in die Energieeffizienzklassen von A+ (geringster Verbrauch) bis H (höchster Verbrauch) eingeteilt.


Gebäude

Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Neubau


x

Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr vor 1977, ohne Sanierung


x

Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr vor 1977, mit Sanierung

x


Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr nach 1977

x


Bestand (5 oder mehr Wohnungen)

x


Nichtwohngebäude (Gewerbe)

x

x

Mischgebäude (Gewerbe, Wohnung)

getrennte Ausweise

getrennte Ausweise

Gebäude unter Denkmalschutz, Kirchen, Gebäude unter 50qm

nicht erforderlich

nicht erforderlich