Die Wärmewende
Die Wärmewende im Haus- und Gebäudesektor bezieht sich auf die notwendigen Veränderungen und Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bei der Wärmeerzeugung in Gebäuden. Die meisten Häuser und Gebäude werden immer noch hauptsächlich mit fossil befeuerten Heizungsanlagen betrieben, was zu erheblichen Umweltauswirkungen führt. Eine effiziente Wärmedämmung der Gebäudehülle ist entscheidend, um den Wärmeverlust zu minimieren und den Energiebedarf für die Raumheizung zu reduzieren. Dies kann durch die Installation von Dämmstoffen an Wänden, Dächern und Böden erreicht werden. Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung ist ein wichtiger Bestandteil der Wärmewende. Dies kann durch die Installation von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung erfolgen. Biomasseheizungen, wie Pellet- oder Hackschnitzelheizungen, sind eine weitere Möglichkeit zur Nutzung erneuerbarer Wärme. Der Austausch ineffizienter Heizungsanlagen, insbesondere alter Öl- und Gasheizungen, durch moderne und energieeffiziente Heizsysteme ist ein weiterer wichtiger Schritt. Wärmepumpen, die Wärme aus der Umwelt gewinnen, sind eine zunehmend beliebte Option. Auch der Anschluss an Fernwärmeversorgung oder die Nutzung von Blockheizkraftwerken können die Effizienz erhöhen. Eine intelligente Gebäudesteuerung kann den Energieverbrauch weiter optimieren. Durch die automatische Anpassung der Heizung an den tatsächlichen Bedarf und die Berücksichtigung von Raumbelegung und Wetterbedingungen können Energieeinsparungen erzielt werden. Um die Wärmewende voranzutreiben, sind politische Entscheidungen und positive Anreizsysteme erforderlich. Dazu gehören beispielsweise Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen, steuerliche Anreize für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen und die Einführung von Standards für energieeffiziente Gebäude. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert eine breite Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Bauunternehmen, Energieversorgern, Handwerkern, Politik und den Bürgern. Nur durch ein ganzheitliches Vorgehen kann die Wärmewende im Haus- und Gebäudesektor erfolgreich umgesetzt und die Ziele des Klimaschutzes erreicht werden.
Energieausweise
Das größte Werkzeug zur Wärmewende im Gebäudesektor ist der Energieausweis. Dieser beurteilt das gesamte Gebäude und die verbaute Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Hierbei unterscheidet man Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Energieausweise müssen von geprüften und zugelassenen Energieberatern erstellt werden und enthalten allgemein verständliche Informationen über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch des Gebäudes sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Berechnung der Energieausweise erfolgt mittels professioneller Software nach der neuesten DIN V18599, haben eine Gültigkeit von 10 Jahren und werden nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt. Zur Legitimierung des Energieberaters wird eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), elektronisch in den Energieausweis integriert. Der Energiebedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes auf. Dabei wird anhand von bestimmten Berechnungsmethoden der energetische Zustand des Gebäudes ermittelt. Hierbei werden Daten wie Größe, Baujahr, Art und Dicke der Wände, Fenster, Heizsysteme, und Art der Lüftung berücksichtigt. Der Energiebedarfsausweis dient in erster Linie dazu, den Energiebedarf eines Gebäudes mit einem "Referenzgebäude" zu vergleichen und Einsparpotenziale zu erkennen. Er ist bei Gebäuden Pflicht, die älter als 30 Jahre sind und verkauft oder neu vermietet werden sollen. Er wird in die Energieeffizienzklassen von A+ (geringster Energiebedarf) bis H (höchster Energiebedarf) eingeteilt. Der Energieverbrauchsausweis dagegen, zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes, der von den Bewohnern aufgebracht wird. Dabei werden die Energieabrechnungen der letzten drei Jahre berücksichtigt. Er wird ebenfalls in die Energieeffizienzklassen von A+ (geringster Verbrauch) bis H (höchster Verbrauch) eingeteilt.
Gebäude | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
Neubau | x | |
Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr vor 1977, ohne Sanierung | x | |
Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr vor 1977, mit Sanierung | x | |
Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr nach 1977 | x | |
Bestand (5 oder mehr Wohnungen) | x | |
Nichtwohngebäude | x | x |
Mischgebäude (Gewerbe, Wohnung) | getrennte Ausweise | getrennte Ausweise |
Neubauten | x | |
Gebäude unter Denkmalschutz | nicht erforderlich | nicht erforderlich |