Erstellung eines Energieausweises – Ablauf, Anforderungen und Umsetzung

1. Erstkontakt und Auswahl der Leistung
Der Prozess beginnt mit einem persönlichen oder telefonischen Erstgespräch zwischen dem Hauseigentümer und einem zertifizierten Energieberater. Hierbei wird der Leistungsumfang abgestimmt: Soll ein Energiebedarfsausweis, ein Verbrauchsausweis oder eine umfassende Energieberatung mit Sanierungsempfehlung erstellt werden?
Der Energieberater informiert über gesetzliche Vorgaben, die Gültigkeit des Ausweises (10 Jahre) und die Unterschiede der Ausweisarten. Der Hauseigentümer entscheidet sich je nach Ziel – etwa Verkauf, Vermietung oder geplante Sanierung – für die passende Variante. Anschließend wird ein Termin zur Vor-Ort-Begehung vereinbart.


2. Vor-Ort-Begehung und Datenerfassung
Beim Termin inspiziert der Energieberater gemeinsam mit dem Eigentümer systematisch das gesamte Gebäude – vom Keller über die Geschosse bis zum Dach. Dabei kommen entweder analoge Erhebungsbögen oder digitale Erfassungstools (Tablet, Kamera) zum Einsatz. Sind keine Grundrisse vorhanden, misst der Energieberater die Räume eigenständig auf. Alle Daten werden durch Fotodokumentation ergänzt – insbesondere Heizung, Gebäudedetails, Fenster und Dachanschlüsse.

  • Baualtersklasse, Grundrisse und Gebäudestruktur
  • Dämmzustände: Kellerdecke, Außenwand, Dach, oberste Geschossdecke
  • Fenster & Türen: Verglasung, Materialien, Einbaujahr
  • Heizungs- und Warmwasseranlagen: Hersteller, Leistung, Verteilung, Leitungsdämmung
  • Modernisierungsmaßnahmen der Vergangenheit (z. B. neue Heizkessel, neue Fenster)
  • Nutzerverhalten wie Raumtemperaturen, Lüftungsgewohnheiten oder Warmwasserbedarf
  • Verschattungen durch Bäume, Vordächer oder Nachbargebäude 


3. Datenverarbeitung & Modellierung im Büro
Im Büro beginnt die zeichnerische Modellierung des Gebäudes auf Grundlage der erhobenen Daten. Die Arbeit erfolgt in zertifizierter Software (nach DIN V 18599), die für die Energieausweiserstellung zugelassen ist. Der Energieberater:

 

  • Scannt und speichert Grundrisspläne als PDF
  • Kalibriert die Zeichnungen maßstabsgerecht
  • Zeichnet Außen- und Innenwände, Fenster, Türen, Balkone und Dachformen präzise nach
  • Bildet das Haus in 3D nach und prüft es anhand von Fotos und Messdaten
  • Alle Bauteile werden einzeln definiert: U-Werte, Materialien, Schichtaufbauten, Dämmqualitäten. 
  • Räume werden klassifiziert (beheizt/unbeheizt, Wohnraum, Nebenraum, Badezimmer etc.) – mit daraus resultierender standardisierter Raumtemperatur.
  • Für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) werden u. a. Angaben zu Heizkessel, Rohrleitungssystem, Warmwasserbereitung, Pumpen, Temperaturspreizungen und Dämmung verarbeitet. 
  • Die Software simuliert die Energieflüsse im Gebäude. 


4. Berechnung & Sanierungssimulation
Auf Basis des digitalen Gebäudemodells und der erfassten Technikdaten erstellt die Software eine Energiebilanz. Der Energieberater wählt die Bauteile aus, verändert sie in der Software anhand katalogisierter Sanierungsoptionen und analysiert die Auswirkungen auf Energieeffizienz, Kosten, Förderfähigkeit und Amortisationszeit. So entsteht ein maßgeschneiderter Sanierungsvorschlag, der sowohl energetisch als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

  • Endenergiebedarf / Energieverbrauch
  • Effizienzklasse (A+ bis H)
  • Referenzwert & Vergleichsgebäude
  • Zusätzlich fordert die Software die Berechnung von mindestens zwei Sanierungsvarianten:
  • Fenster- oder Heizkesseltausch
  • Dämmmaßnahmen an Außenbauteilen
  • Optimierung der Warmwassertechnik
  • Pumpentausch, hydraulischer Abgleich oder Regelungstechnik 


5. Ausstellung des Energieausweises
Sobald alle Daten plausibilisiert sind, fordert der Energieberater beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine offizielle Registriernummer an, die er direkt in den Energieausweis integriert. Diese dient der Kontrollfähigkeit und Nachvollziehbarkeit durch Behörden oder Prüfinstanzen. Der Energieberater legitimiert sich abschließend mit seiner BAFA-Energieberater-Nummer, druckt den Energieausweis, unterschreibt ihn und übergibt ihn an den Auftraggeber.
Der fertige Ausweis umfasst in der Regel fünf farbige Seiten mit:

  • Energiekennwerten (Bedarf oder Verbrauch)
  • Energieeffizienzklasse (Skala A+ bis H)
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Gebäudedaten, Nutzerhinweise, Austeller des Ausweises


6. Übergabe und Beratung
Die Übergabe erfolgt entweder postalisch als gebundene Mappe oder persönlich. Im persönlichen Gespräch erläutert der Energieberater die einzelnen Werte, Kennzahlen und gegebenenfalls empfohlene Sanierungsschritte – inklusive Fördermöglichkeiten (z. B. BEG, KfW-Förderung). Auch eine weiterführende Energieberatung oder Antragshilfe kann auf Wunsch direkt vereinbart werden.