Energieausweise im Gebäudesektor
Der Energieausweis ist eines der wichtigsten Instrumente zur Umsetzung der Wärmewende im Gebäudebereich. Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes – inklusive der baulichen Hülle und der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) – und dient sowohl Eigentümern als auch Käufern und Mietern als Orientierung zur energetischen Qualität. Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden:
 

Energiebedarfsausweis
Dieser zeigt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes an – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten. Er basiert auf technischen Parametern wie: 

  • Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche
  • Art und Dämmqualität von Wänden, Dach, Fenstern
  • Heizsystem, Lüftung, Warmwasserbereitung

 

Die Berechnung erfolgt nach der DIN V 18599 mithilfe zertifizierter Software. Der Bedarfsausweis eignet sich besonders für Altbauten, bei denen keine Verbrauchsdaten vorliegen, und ist Pflicht für unsanierte Gebäude ab Baujahr 1977, wenn sie verkauft oder neu vermietet werden. Er weist die Energieeffizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (sehr hoher Bedarf) aus – inklusive Empfehlungen zur energetischen Sanierung wie z. B. Dämmung, Heizungsmodernisierung oder Fenstertausch.
https://www.gebaeudeforum.de/fileadmin/gebaeudeforum/Downloads/Leitfaden-Handbuch/Leitfaden_Bilanzierung_DIN_V_18599_2023_WEB.pdf


Energieverbrauchsausweis
Im Gegensatz dazu gibt dieser Ausweis den tatsächlichen, gemessenen Energieverbrauch der Bewohner an – basierend auf den Energieabrechnungen der letzten drei Jahre. Das individuelle Verhalten (z. B. Lüftungsgewohnheiten, Raumtemperatur) beeinflusst diesen Wert stark. Auch hier erfolgt die Klassifizierung in Energieeffizienzklassen A+ bis H. Der Verbrauchsausweis ist zulässig bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohnungen und energetisch modernisierter Bausubstanz.
https://www.dena.de/fileadmin/dena/Dokumente/Pdf/2057_Leitfaden_Energieausweis_Teil_3_-_Energieverbrauchsausweise._Download.pdf


Rechtlicher Rahmen & Gültigkeit

  • Energieausweise werden gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt und sind 10 Jahre gültig.
  • Sie müssen von qualifizierten Energieberatern mit DIBt-Registriernummer erstellt werden.
  • Für Wohn- und Nichtwohngebäude gelten getrennte Ausweisvarianten.
  • Bei Verkauf oder Neuvermietung ist der Ausweis verpflichtend vorzulegen – inkl. Angabe der Effizienzklasse in der Immobilienanzeige.
  • Der Energieausweis ist damit nicht nur Informationsinstrument, sondern auch ein Impulsgeber für Investitionen in die energetische Sanierung.                                  

 https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle


Gebäude

Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Neubau


x

Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr vor 1977, ohne Sanierung


x

Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr vor 1977, mit Sanierung

x


Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr nach 1977

x


Bestand (5 oder mehr Wohnungen)

x


Nichtwohngebäude (Gewerbe)

x

x

Mischgebäude (Gewerbe, Wohnung)

getrennte Ausweise

getrennte Ausweise

Gebäude unter Denkmalschutz, Kirchen, Gebäude unter 50qm

nicht erforderlich

nicht erforderlich